Die stetig wachsende Zahl der Personen, die aus der Kirche austreten, bringt auch datenschutzrechtliche Fragen mit sich – insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Löschung personenbezogener Daten. Im Zusammenhang damit steht überwiegend das Begehr der betroffenen Personen, nach dem Kirchenaustritt e
Die Kirche will das nur nicht löschen, weil sie abwarten bis die Aufbewahrungsfrists des Austritts beim Standesamt abgelaufen ist, darauf spekulieren dass man den Beleg nicht mehr selbst besitzt, und dann kackdreist die Kirchensteuer für die letzten Jahre nachfordern, begründet mit eben jenem Taufeintrag
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/fiskus-verlangt-bescheinigungen-kirchenaustritt-kann-teuer-werden-1597032.html
Wird noch schöner: Ich kenn n Fall, da wurde der Mensch nie getauft und trotzdem hieß es vom Finanzamt plötzlich “Kirchensteuer her”. Beweislast lag auch wieder bei dem Steuerpflichtigen…
Wie soll man beweisen dass man nie getauft wurde?
Gibts einen Zeitungsartikel oder so?
Nein, die betroffene Person wollte nicht in der Presse auftauchen. Es wurde der örtliche Pfarrer angeschrieben, der ein “also in den Taufbüchern finden wir die Person nicht aber wir würden uns über einen Beitritt sehr freuen (hier elendig langen Semon über das zu Gott finden einfügen” Schreiben erstellt hat. Das hat das Finanzamt dann akzeptiert.
Keine Ahnung was passiert wäre, wenn das Schreiben nicht erstellt worden wäre…
Wäre ich betroffen gewesen, hätte ich dem Amt vermutlich angeboten in deren Anwesenheit auf den Altar zu koten oder sowas.