1997 wurde die eheliche der nichtehelichen Vergewaltigung gleichgestellt. Eine kleine Minderheit von Abgeordneten war dagegen – unter ihnen auch der heutige CDU-Vorsitzende Friedrich Merz.
Der Kanzlerkandidat der Union hat zu seiner Verteidigung angeführt, dass er damals als junger Abgeordneter die Kriminalisierung der ehelichen Vergewaltigung sehr wohl befürwortet habe, allerdings Falschbeschuldigungen durch Ehefrauen fürchtete und das entsprechende Gesetz daher mit einer sogenannten Widerspruchsklausel ergänzt wissen wollte: Die vergewaltigte Ehefrau sollte die Möglichkeit haben, der Strafverfolgung ihres Ehemanns zu widersprechen. Die sachlichen Argumente gegen eine solche Widerspruchsklausel waren schon damals bekannt: Ein gewalttätiger Ehemann hätte so die Möglichkeit erhalten, Druck auf seine Partnerin auszuüben, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Gleichzeitig hätte eine Anomalie ins Strafgesetzbuch Einzug gehalten. Denn kein anderes Offizialdelikt, also kein anderer Verbrechenstatbestand, bei dem die Staatsanwaltschaft gezwungen war, von Amts wegen unabhängig vom Willen der Geschädigten zu ermitteln, kannte eine derartige „Diversionsregel“, wie sie im Juristendeutsch heißt. Warum also gerade bei ehelicher Vergewaltigung eine Ausnahme machen, wie sie etwa für schwere Körperverletzung unter Eheleuten nicht galt?
Das ergibt einfach null Sinn. Also hätte die Ehefrau erst eine Vergewaltigung anzeigen sollen und anschließend der Strafverfolgung widersprechen? Das hat überhaupt nichts mit vermeintlichen Falschanschuldigungen zu tun. Falschanschuldigungen sind sowieso strafbar, in solchen Fällen aber oft genauso schwer zu beweisen, wie die Schuld eines Täters.
Aber: damit eine Vergewaltigung verfolgt wird, muss das Opfer keine Anzeige erstatten. Sobald die Strafverfolgung davon Wind bekommt, muss sie das verfolgen.
Theoretisch hätte ja jemand anderes davon Wind bekommen können und die Anzeige stellen können. Dann hätte die Ehefrau sagen können, ja, das war eine Vergewaltigung, aber bitte verfolgt das nicht weiter.
Ist natürlich trotzdem unsinnig. Wenn die Frau nicht will, dass es zur Anzeige gebracht wird, dann erzählt sie es nicht herum. Oder sagt nachher eben aus, dass das keine Vergewaltigung war.
Das ergibt einfach null Sinn. Also hätte die Ehefrau erst eine Vergewaltigung anzeigen sollen und anschließend der Strafverfolgung widersprechen? Das hat überhaupt nichts mit vermeintlichen Falschanschuldigungen zu tun. Falschanschuldigungen sind sowieso strafbar, in solchen Fällen aber oft genauso schwer zu beweisen, wie die Schuld eines Täters.
Es macht keinen Sinn.
Aber: damit eine Vergewaltigung verfolgt wird, muss das Opfer keine Anzeige erstatten. Sobald die Strafverfolgung davon Wind bekommt, muss sie das verfolgen.
Theoretisch hätte ja jemand anderes davon Wind bekommen können und die Anzeige stellen können. Dann hätte die Ehefrau sagen können, ja, das war eine Vergewaltigung, aber bitte verfolgt das nicht weiter.
Ist natürlich trotzdem unsinnig. Wenn die Frau nicht will, dass es zur Anzeige gebracht wird, dann erzählt sie es nicht herum. Oder sagt nachher eben aus, dass das keine Vergewaltigung war.
Ich unterstelle mal es ging Merz darum das der Mann seine Frau nach der Anzeige noch mit ein paar Schlägen überzeugen kann die Anzeige zurückziehen.