Die Union will die Cannabis-Legalisierung zurücknehmen - sollte es so weit kommen, entstehen laut der Neuen Richtervereinigung (NRV) hohe Entschädigungsansprüche. “Wenn Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt würden, käme das einer Enteignung der Cannabis-Clubs gleich. Damit könnten die Clubs gegenüber dem Staat Entschädigungsansprüche geltend machen”, sagte Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Da Investitionen beim Cannabis-Anbau hoch seien und die Lizenzen laut Gesetz für sieben Jahre galten, rechnet Pschorr mit Beträgen in “nicht unerheblicher Höhe”.
Die Union hatte angekündigt, bei einer Regierungsübernahme das Cannabisgesetz umgehend rückgängig machen zu wollen. “Dieses Gesetz schützt Dealer und setzt unsere Kinder und Jugendlichen dem Drogenkonsum und der Sucht aus”, heißt es im Wahlprogramm von CDU/CSU.
Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland das Kiffen für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen “Anbauvereinigungen” mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
Mit Blick auf die Pläne der Union sagte Pschorr, der Gesetzgeber müsste ausreichende Übergangsfristen gewähren. “Den Cannabis Social Clubs und denjenigen Privatpersonen, die zu Hause Cannabis angebaut haben, muss die Gelegenheit gegeben werden, Pflanzen und Ernten legal zu entsorgen. Das kann nicht von heute auf morgen verlangt werden.” Eine erneute Strafbarkeit könne zudem nicht rückwirkend eingeführt werden.
Der Staatsanwalt sprach von sehr guten Erfahrungen mit dem Gesetz. “Bei allen Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden waren und die man nicht kleinreden darf, ist die Entlastung der Justiz nicht unerheblich. Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss.” Damit fehle die Zeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. Die NRV ist ein Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten.
Der Staatsanwalt sprach von sehr guten Erfahrungen mit dem Gesetz. “Bei allen Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden waren und die man nicht kleinreden darf, ist die Entlastung der Justiz nicht unerheblich. Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss.” Damit fehle die Zeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen.
So viel zu der angeblichen Überforderung der Justiz durch das CanG …
Wie üblich sind die Konservativen die Einzigen, die hier von etwas - nämlich dem gesellschaftlichen Fortschritt - überfordert sind 🙄.
Alte Fälle durchforsten war halt nur eine einmalige Sache. Danach wurde es dann wohl ruhiger. 🙂 Jetzt wo die Hürde genommen ist, merken sie halt, dass die andere Richtung wieder mehr Arbeit auf Dauer wäre.
Naja, die haben immer behauptet es würde die Polizei überfordern und nicht die Justiz. (Polizei ist Exekutive.)
Aber auch bei der Polizei finde ich, dass es übertriebenes gejammer war, weil die Polizei muss nur so viel tun, wie sie kann. Wenn ihm das nicht genügt, kann ihnen der Staat ja mehr Mittel geben.
Zumal das auch Quatsch ist. Es hieß, die Polizei könne nicht jedes mal für die Verbotszonen ausmessen, ob die 100m eingehalten sind oder nicht. Bei Themen wie “bin ich als Fußgänger weit genug von Ampel/Zebrastreifen entfernt um direkt kreuzen zu dürfen” ist das in der Praxis genauso kein Problem.
Und ob jemand 10, 49.9 oder 100g dabei hat, wird die Polizei schon unterscheiden können. V.a. gibt es im Normalfall aber gar keinen Grund mehr Leute zu durchsuchen, weil man eine Konsumentenmenge Cannabis bei ihnen vermutet.
Nee nee, das mit den Ansprüchen wird dann einfach nicht gelten. Sind ja keine Kraftwerkbetreiber.