Im März sterben zwei junge Frauen bei einem mutmaßlichen illegalen Autorennen in Ludwigsburg, obwohl sie nicht daran beteiligt waren. Nun steht die Klage wegen Mord.
Im März sterben zwei junge Frauen bei einem mutmaßlichen illegalen Autorennen in Ludwigsburg, obwohl sie nicht daran beteiligt waren. Nun steht die Klage wegen Mord.
Laufen die Täter denn bis dahin frei rum oder sind die dann vorläufig schon mal inhaftiert bis zur Anklage?
Untersuchungshaft ist kein Vorschuss auf eine spätere Gefängnisstrafe (Bis zum Urteil sind die Angeklagten ja erstmal Tatverdächtige) und wird nur angeordnet, wenn Verdunkelungsgefahr (Untertauchen, Flucht ins Ausland) besteht oder von den Verdächtigen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.