Wenn Städte in ihren Amtsblättern Bürgern zu runden Geburtstagen gratulieren, benötigen sie dafür die Einwilligung der Jubilare. Das verlangt die Datenschutzverordnung. Nun liegt der Stadt Tübingen eine Beschwerde vor.
Wenn Städte in ihren Amtsblättern Bürgern zu runden Geburtstagen gratulieren, benötigen sie dafür die Einwilligung der Jubilare. Das verlangt die Datenschutzverordnung. Nun liegt der Stadt Tübingen eine Beschwerde vor.
Ich finde das richtig. Ich möchte nicht gegen meinen Willen im Amtsblatt landen.
Ich kenne das im ländlichen Raum von runden, hohen Geburtstagen. Meine Oma wollte das z.B. damals nicht und hat vorab beim Rathaus angerufen und gesagt, dass sie das nicht machen sollen. Soweit ich weiß, fanden das “damals” viele alte Leute aber schön. Ich hatte das zumindest so abgespeichert als eine Sache, die alten Leuten Freude bereitet. Aber vielleicht ist das ja ein Konzept, das überholt ist, weil es mittlerweile so viele Online-Betrüger gibt.