Irreführend. Es geht nicht um KI-Training.
LAION stellt Datensätze zur Verfügung. Hier geht es um einen Datensatz mit URLs von Bildern im Internet samt Metadaten dazu. Die Bilder selbst anzubieten, wäre in jedem Fall verboten.
An dem Fall sieht man auch, warum es in Deutschland keine große Internetindustrie gibt und man den amerikanischen “Monopolisten” nichts entgegensetzen kann. Anführungsstriche, weil Big Tech im Vergleich zu den deutschen Copyright-Monopolen einfach Kinderei ist.
LAION e.V. ist übrigens gemeinnützig. Hinter dem fraglichen Datensatz stand im Wesentlichen ein Hamburger Gymnasiallehrer. (Hier Interview.)
War 2021 überhaupt bekannt wie sich KI-Crawler identifizieren?
Die Frage nach dem Nutzungsvorbehalt stellte sich nicht. So ein Vorbehalt muss für Zwecke wissenschaftlicher Forschung nicht beachtet werden.



