• FleetingTit@feddit.org
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      3 months ago

      Tl;dr: den Pay TV Anbietern entsteht kein Vermögensschaden, wenn Dritte unbefugt und gewerbsmäßig die entschlüsselten Inhalte an Endkunden streamen.

      Tldr und eli5 kriege ich aber nicht in einen Satz.

      • boredsquirrel (he)@slrpnk.net
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        3 months ago

        Also cardsharing hat was mit TV zu tun?

        Interessant generell, auch was persönliche “Piraterie” (freie Mediennutzung) angeht

  • Laser@feddit.org
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    3 months ago

    Oha, das ist ein interessantes Urteil, welches auch meiner Ansicht nach der bisherigen Rechtsprechung im Bereich Filesharing entgegenläuft, nämlich dass ausbleibende Einnahmen (die anstelle der unbefugten Nutzer angenommen werden) eben kein Vermögensschäden sind. Nur tatsächliche Kosten werden hier betrachtet.

  • shadowtofu
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    3 months ago

    Cardsharing bezeichnet die Praxis, verschlüsselte Pay-TV-Signale durch unbefugte Weitergabe von Kontrollwörtern für Dritte zugänglich zu machen