Cybercrime Blog, Strafrecht, Urheberrecht: Der BGH ist immer für eine Überraschung gut - und bleibt dem beim Cardsharing treu: Während die Instanzgerichte und weite Teile der Literatur bisher einen Vermö
Oha, das ist ein interessantes Urteil, welches auch meiner Ansicht nach der bisherigen Rechtsprechung im Bereich Filesharing entgegenläuft, nämlich dass ausbleibende Einnahmen (die anstelle der unbefugten Nutzer angenommen werden) eben kein Vermögensschäden sind. Nur tatsächliche Kosten werden hier betrachtet.
Oha, das ist ein interessantes Urteil, welches auch meiner Ansicht nach der bisherigen Rechtsprechung im Bereich Filesharing entgegenläuft, nämlich dass ausbleibende Einnahmen (die anstelle der unbefugten Nutzer angenommen werden) eben kein Vermögensschäden sind. Nur tatsächliche Kosten werden hier betrachtet.