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    3 months ago

    Oha, das ist ein interessantes Urteil, welches auch meiner Ansicht nach der bisherigen Rechtsprechung im Bereich Filesharing entgegenläuft, nämlich dass ausbleibende Einnahmen (die anstelle der unbefugten Nutzer angenommen werden) eben kein Vermögensschäden sind. Nur tatsächliche Kosten werden hier betrachtet.