SPD, Grüne und Linke haben sich im Koalitionsausschuss unter anderem auf den Einsatz von Fußfesseln und Drohnen geeinigt. Waffenverbote gelten künftig im gesamten ÖPNV.
Völlig faktenfreie Symbolpolitik. Wird keine Straftat verhindern, erzeugt aber Pressewirksame Fallzahlen alá “30 Waffen sichergestellt !1!1”. Völlig egal, ob das Omas Buttermesser oder Drogenhändlers Kampfmesser ist. Wenn man anlasslose Durchsuchungen legalisieren will, soll man das so reinschreiben und nicht irgendeinen Vorwand suchen, der unbescholtenen Bürgern ihre Taschenmesser verbietet.
Was ich bei diesen Waffenverbotszonen nie verstanden habe ist, wieso Waffen überhaupt per default erlaubt sind.
Weil die meisten dieser “waffen” einfach nur stinknormales werkzeug ist.
Sind sie nicht. Waffenverbotszonen sind keine Zonen, in denen Waffen verboten sind, die sonst erlaubt sind.
Grundsätzlich unterscheidet das Waffengesetz (WaffG) zwischen verbotenen, erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen. Dabei geht es erstmal nur um Kauf und Besitz. Dann wird noch zwischen Schusswaffen, den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen, Waffen im technischen Sinne (meistens Hieb- und Stoßwaffen) sowie Waffen im nichttenischen Sinne unterschieden.
Abgesehen von Schusswaffen und gleichgestellten Gegenständen geht es bei der waffenrechtlichen Definition um tragbare Gegenstände, die entweder ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind (Waffen im technischen Sinne) oder aufgrund ihrer Beschaffenheit, Handhabung und Wirkungsweise dazu geeignet sind und im WaffG genannt werden (Waffen im nichttechnischen Sinne), die Verteidigungsfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (vgl. §1 WaffG und Anlage 1 zum WaffG).
Die meisten dieser Gegenstände unterliegen (auch wenn sie als erlaubnisfreie Waffen eingestuft werden) gemäß §42a WaffG ohnehin einem Führungsverbot, das heißt, man darf sie in der Öffentlichkeit nicht zugriffsbereit dabei haben (zugriffsbereit bedeutet, sie mit wenigen Handgriffen einsatzbereit zu haben).
Das ist aber nur die waffenrechtliche Betrachtung. Die strafrechtliche Betrachtung sieht etwas anders aus. Das StGB betrachtet alle Gegenstände, die nach Art und Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch bestimmt sind, Menschen zu verletzen. Darüber hinaus gibt es (z.B. bei der gefährlichen Körperverletzung (vgl §224 StGB)) noch das gefährliche Werkzeug, das sind alle Gegenstände, die bei Zweckentfremdung durch Beschaffenheit und Art geeignet sind, Menschen zu verletzen.
Verstöße gegen das waffenrechtliche Führungsverbot stellen keine Straftat, sondern lediglich Ordnungswidrigkeiten dar.
Es gibt viele Gegenstände, die nicht unter das waffenrechtliche Führungsverbot fallen, aber strafrechtlich (z.B. im Falle der Körperverletzung) als gefährliche Werkzeuge den Waffen gleichgestellt werden. Weil sich in Berichterstattungen gerne auf Messer konzentriert wird, nehmen wir das mal als Beispiel. Nach §42a (1) iii fallen Messer unter das Führungsverbot, die über eine einhändig aufklappbare und feststellbare Klinge oder eine feststehende Klinge mit einer Länge von über 12 cm verfügen. Viele Messer, insbesondere Taschenmesser, fallen nicht unter dieses Führungsverbot. Seit 2024 ist allerdings das Mitführen aller Arten von Messern in Waffenverbotszonen untersagt.
Abgesehen von den Messern, warum braucht es also Waffenverbotszonen, wenn das Mitsichführen von Waffen im Regelfall also sowieso schon verboten ist?
Nach §102 StPO dürfen Polizeibeamte nur bei konkretem Verdacht auf eine Straftat eine Person durchsuchen (bzw nach §53 OWiG haben sie bei der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit die gleichen Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten). Seit 2024 wird in §42c WaffG dieser Vorbehalt für Waffenverbotszonen aufgehoben und die Polizei darf dort auch verdachtsunabhängig Personen kontrollieren und durchsuchen.Disclaimer: bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung, ich hatte nur ein paar Strafrechstkurse in einem nicht-Jura-Studium und habe mich aus privatem Interesse vor einiher Zeit intensiv mit dem Waffengesetz auseinandergesetzt.
Warum sollte man Messer, die nicht unter ein waffenrechtliches Führungsverbot fallen, überhaupt verbieten wollen, außer um Leute zu gängeln?
Es hat ja einen Grund, warum die nicht unter das Waffenrecht fallen. Nämlich weil das stinknormale Werkzeuge sind. Es gibt viele andere Werkzeuge oder sonstige Gegenstände, die sich mindestens genausogut, oder sogar noch besser als Waffe zweckendfremden lassen, als die meisten Messer, aber das interessiert kein Schwein, weil man darum kein dummes mediales Geschrei veranstalten kann. Mit einem Wanderstock oder einem Regenschirm mit stabiler Spitze kann ich Dich gefahrloser erstechen, als mit einem Taschenmesser. Und vorher auf die Fresse hauen kann ich Dir damit auch noch. Aber vebieten will die keiner der politischen Schreihälse und Panikmacher. Das ist halt einfach nur noch dummes politisches Performancetheater, weil echte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (z.B. mehr Polizeipräsenz) Geld kosten würden. Gesetze mit blödsinnigem Scheißdreck vollschmieren ist im Gegensatz dazu praktisch kostenlos.
bislang waren Angriffe mit gefährlichen Gegenständen halt völlig straffrei. Da brauchte es dringend die Waffenverbotszonen und diese Regelungslücke zu füllen. /s
Aber im Ernst: Ich habe Werkzeuge, auch Messer, dabei. Ich habe noch nie jemanden (mich ausgenommen, lol) damit verletzt. Werde das voraussichtlich auch nie tun. Das ist reine Schikane unbescholtener Bürger.
Sind sie ja nicht, bzw. nur unter sehr strengen Auflagen. Deswegen sind Waffenverbotszonen ja reine Symbolpolitik.
41 Stunden Woche was soll dass denn bewirken? Damit sind die Polizisten ja nur noch reizbarer.





