Bislang dürfen nur besondere Fahrräder mit Blinkern ausgestattet werden. Dieses Verbot soll nun einem Zeitungsbericht zufolge fallen. Fachleute erhoffen sich dadurch ein geringeres Unfallrisiko.
Die StVZO hat bislang das anbringen von Blinkern weitestgehend untersagt, soll aber jetzt angepasst werden.
Die StVO schreibt die Verwendung von “Fahrtrichtungsanzeigern” beim Abbiegen etc. vor. Da man am Rad sowas derzeit nicht hat, wird der Arm zum Fahrtrichtungsanzeiger. Damit könnte man den Blinker mMn. statt des Handzeichens verwenden.
Das wird schon so richtig sein; das Z steht für Zulassung.
Bisher sind Fahräder mit Blinker nicht zugelassen (regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung).
Fahrzeuge müssen aber Blinker beim Ändern der Fahrrichtung benutzen (reglt die Straßenverkehrsordnung).
Kein Jurist, bitte korrigieren:
Die StVZO hat bislang das anbringen von Blinkern weitestgehend untersagt, soll aber jetzt angepasst werden.
Die StVO schreibt die Verwendung von “Fahrtrichtungsanzeigern” beim Abbiegen etc. vor. Da man am Rad sowas derzeit nicht hat, wird der Arm zum Fahrtrichtungsanzeiger. Damit könnte man den Blinker mMn. statt des Handzeichens verwenden.
Das wird schon so richtig sein; das Z steht für Zulassung.
Bisher sind Fahräder mit Blinker nicht zugelassen (regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung). Fahrzeuge müssen aber Blinker beim Ändern der Fahrrichtung benutzen (reglt die Straßenverkehrsordnung).