TLDR: Ja. Alles Andere wäre ein Bruch internationalen Rechts, das hier keinen Ermessensspielraum zulässt. Merz kann und vor allem darf nichts Gegenteiliges anordnen. Zudem liegen die Landespolizeien nicht in seinem Kompetenzbereich und die Justiz ist in Deutschland glücklicherweise unabhängig von der Exekutive.
Da es hier mehr um die große Klappe des leider wahrscheinlich nächsten deutschen Bundeskanzlers geht, als um den Israel-Palästina-Konflikt, hoffe ich, dass es OK ist, den Artikel hier zu posten.
Das könnte er machen, aber das würde den IStGh nicht davon abhalten einen Haftbefehl für Merz zu verhängen. Dann könnte dieser nicht mehr aus Deutschland ausreisen.
Ich bezweifle stark, dass er das machen würde, da Deutschland unter Merz durchaus das Recht dazu hat, aus dem IStGh auszutreten.
Die Voraussetzungen sind leider nicht gegeben, sonst würde bspw. der Staatspräsident der Mongolei bereits einen Haftbefehl haben - schließlich besuchte Putin die Mongolei nach Ausstellen des Strafbefehls gegen ihn obwohl die Mongolei sogar Mitglied des IStGh ist.
Könnte er dann nicht sogar in Deutschland festgenommen werden? Zumindestens wenn er keine Immunität mehr besitzt?
Gute Frage 🤔