tl;dr: Der zuständige Proberichter hätte den Durchsuchungsbeschluss nicht ausstellen dürfen, dazu war zum einen die Beweislage viel zu dünn. Zum anderen fehlt die Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Dass Frau Merz zunächst keine Kenntnis hatte, ist hingegen sehr plausibel.



Ich halte jeden Durchsuchungsbeschluss, der ohne einen ausreichenden Verdacht und unverhältnismäßig angeordnet und durchgeführt wird, für einen Skandal, gerade weil Hausdurchsuchungen so krasse Eingriffe in die Grundrechte eines Menschen darstellen, und obendrauf weil dabei ja auch vermeintliche Beweise gesichert werden, die zurückerlangen oft immense Anstrengungen von den Betroffenen erfordert und deren fehlen, gerade wenn es sich um Computer und Mobilgeräte handelt, einschneidend für den Alltag ist.
Dass der unverhältnismäßige und offensichtlich unzureichend begründbare Durchsuchungsbeschluss hier so leichtfertig mit “wird ja doch kassiert” abgetan wird, spielt die Schäden, die daraus entstehen können, stark herunter. Ziemlich uncool.
Ich spiele mal den Advocatus Diaboli (sorry für den Witz): Da es sich um eine Fachseite handelt unterstelle ich hier nicht unbedingt Verharmlosung sondern einfach eine nüchterne (vielleicht auch resignierte) Feststellung, dass dieser Fehler nicht auffällig außergewöhnlich sondern leider unauffällig gewöhnlich ist. Das macht den Fehler zwar nicht wett, allerdings auch ein Verschwörung bei Gericht unwahrscheinlicher.
Die Verbindung wollte ich damit gar nicht knüpfen.
Ich meine aber, dass jede einzelne Instanz dieser ungerechtfertigten Durchsuchungsbeschlüsse ein Skandal für sich ist, und die Häufigkeit und Normalisierung auch nochmal ein eigener Skandal.
Und ich meine auch, dass ein Fachblatt das (ganz nüchtern) erkennen können und benennen sollte.
Ich würde es auch begrüßen, wenn dieser Fall zu einer umfangreicheren Berichterstattung und Debatte über solche Fälle führen würde. Und gerne darf dieses Fachblatt damit beginnen. Da der Beitrag selbst allerdings diesem speziellen Fall gewidmet ist, wäre das für mich der falsche Ort.
Kommt drauf an. Man kann ja durchaus mit einem spezifischen Fallbeispiel einleiten, darauf aufbauen und “herauszoomen”, um das große Ganze zu beleuchten. Aber ich verstehe, was du meinst. Dennoch finde ich es kritikwürdig, das als “nicht skandalös” abzutun.
Ja, das wäre eine gute Möglichkeit um das Thema einzuleiten. In diesem Bericht werden allerdings mehrere Punkte angeschnitten. Ein eigener Bericht, der diesen Teil nochmal aufnimmt, erklärt warum auch jenseits von Frau Merz zu viele Fehler passieren und idealerweise hier noch verlinkt wird, wäre für mich eine gute Lösung.
Wie gesagt, ich vermute der “Skandal” diente in diesem Fall vor allem als Vergleich zur üblichen Praxis. Im gleichen Satz wird auch bemängelt, dass solche Fehleinschätzungen “zu häufig” passieren, also ein gewisses Bedauern wird schon zum Ausdruck gebracht. Und im folgenden Satz wird deutlich gemacht, dass es trotz dieser Umstände noch weitere Auffälligkeiten gab.
Ist insgesamt vielleicht nicht optimal formuliert, im Kontext mit erscheint es mir dennoch nicht so als würde der Autor solche Fälle abtun.
Absolut, das wäre wünschenswert.
Abtun war vielleicht meinerseits ein falscher Ausdruck. Aber auch in diesem Kontext hätte ich mir einfach gewünscht, dass es schärfer kritisiert würde.
Ich habe dem Autor jetzt mal folgende Email geschrieben:
Mal sehen, ob was zurück kommt…
Spannend. Ich habe mit einem ähnlichen Gedanken gespielt, allerdings ist mein Kopf heute zu voll mit anderen Dingen. Ich setze mich morgen mal dran, wenn du vorher etwas hörst, kannst du das gerne teilen.
(Keine Ahnung, ob du da sonst drauf achtest (oder ob das überhaupt dein echter Name ist), aber vielleich willst du deinen Klarnamen nicht in einem öffentlichen Forum posten.)
Volle Zustimmung! Der konkrete Fall und die Normalisierung von unangemessenen Durchsuchungen ist ein Skandal.