Falls die Grünen in Thüringen an der 5% Hürde scheitern, könnte die AfD ein Drittel der Sitze bekommen. Dann können sie ganz legal den Verfassungsschutz lahmlegen.
Oh, ich weiß wie das abläuft. “Blablabla, können wir doch nicht machen, blablabla, das löst doch auch das Problem gar nicht, blablabla, demokratisch gewählt, blablabla, müssen mit Argumenten überzeugen, blablabla Deutschland darf nicht Kriegspartei wer…”
Ah, der letzte Punkt gehört woanders hin.
Schon nur 1/3 bedeutet, dass die parlamentarische Kontrollkommission, die den Verfassungsschutz kontrolliert, nur mit Zustimmung der AfD besetzt werden kann. Die Regeln wurden kürzlich erst wegen den Rechtsextremen geändert, aber mit 30 Sitzen könnte die AfD das Verfahren komplett blockieren. Neuwahlen übrigens auch.
Mit 2/3 haben sie komplette Kontrolle über Verfassung und die Richterbestellung geht auch schnell vonstatten, wenn sie Glück haben vor der Abwahl.
Den Verfassungsschutz übernehmen geht auch schon mit ner Regierungsmehrheit, ist ja schließlich ein Exekutivorgan, der Verfassungsschutz ist aber immer noch an die Verfassung gebunden (hört sich komisch an, ist aber theoretisch so).
Dabei werden die aber ganz schön schnell in Konflikt mit Bundes- und EU-Recht gelangen. Die EU hat nur Zugriff auf finanzielle Zwangsmittel, der Bund kann im Extremfall Thüringen unter Polizeibesetzung stellen (Bundeswehr kann auch mitmachen, aber nur im Rahmen der Amtshilfe).
Oh das wäre doch mal ne schöne kleine Anfrage an das Innenministerium: “Hat der Bund ausreichend Polizeikräfte um Thüringen zu besetzen?”.
Es ist ein sehr verlockender Gedanke, herauszufinden, ob das BMI auf eine derartige (IFG?-)Anfrage ernst reagieren würde.
Was für Gesetze liegen einer solchen Polizeibesatzung zugrunde?
Artikel 37 GG, braucht kein Gesetz aber der Bundesrat muss was auch immer die Bundesregierung machen will absegnen. Wurde noch nie angewendet, aber “notwendige Maßnahmen” lässt reichlich Spielraum.
Falls die Grünen in Thüringen an der 5% Hürde scheitern, könnte die AfD ein Drittel der Sitze bekommen. Dann können sie ganz legal den Verfassungsschutz lahmlegen.
Zur allgemeinen politischen Bildung, das Stichwort “Bundeszwang”.
Dann hängt es an Scholz und Faeser… Yay…
Oh, ich weiß wie das abläuft. “Blablabla, können wir doch nicht machen, blablabla, das löst doch auch das Problem gar nicht, blablabla, demokratisch gewählt, blablabla, müssen mit Argumenten überzeugen, blablabla
Deutschland darf nicht Kriegspartei wer…” Ah, der letzte Punkt gehört woanders hin.Könntest du das ein bisschen erläutern. Wieso könnten sie mit einem Drittel der Sitze den Verfassungsschutz lahmlegen?
Schon nur 1/3 bedeutet, dass die parlamentarische Kontrollkommission, die den Verfassungsschutz kontrolliert, nur mit Zustimmung der AfD besetzt werden kann. Die Regeln wurden kürzlich erst wegen den Rechtsextremen geändert, aber mit 30 Sitzen könnte die AfD das Verfahren komplett blockieren. Neuwahlen übrigens auch.
Die Tagesschau nennt es einen Stresstest. Es gibt noch ein paar andere Dinge, die ein Landtag nur mit 2/3 Mehrheit tun kann.
Mit 2/3 haben sie komplette Kontrolle über Verfassung und die Richterbestellung geht auch schnell vonstatten, wenn sie Glück haben vor der Abwahl.
Den Verfassungsschutz übernehmen geht auch schon mit ner Regierungsmehrheit, ist ja schließlich ein Exekutivorgan, der Verfassungsschutz ist aber immer noch an die Verfassung gebunden (hört sich komisch an, ist aber theoretisch so).
Dabei werden die aber ganz schön schnell in Konflikt mit Bundes- und EU-Recht gelangen. Die EU hat nur Zugriff auf finanzielle Zwangsmittel, der Bund kann im Extremfall Thüringen unter Polizeibesetzung stellen (Bundeswehr kann auch mitmachen, aber nur im Rahmen der Amtshilfe).
Oh das wäre doch mal ne schöne kleine Anfrage an das Innenministerium: “Hat der Bund ausreichend Polizeikräfte um Thüringen zu besetzen?”.
Es ist ein sehr verlockender Gedanke, herauszufinden, ob das BMI auf eine derartige (IFG?-)Anfrage ernst reagieren würde. Was für Gesetze liegen einer solchen Polizeibesatzung zugrunde?
Artikel 37 GG, braucht kein Gesetz aber der Bundesrat muss was auch immer die Bundesregierung machen will absegnen. Wurde noch nie angewendet, aber “notwendige Maßnahmen” lässt reichlich Spielraum.