• Mighty@lemmy.world
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    3 months ago

    Am 30. Januar dieses Jahr kam der bundesweit bekannte Fahrradaktivist Natenom bei einem Verkehrsunfall im Enzkreis ums Leben. Jetzt hat das Amtsgericht Pforzheim Strafbefehl gegen einen 78-jährigen Autofahrer erlassen und ein zweimonatiges Fahrverbot gegen den Mann verhängt. Der Angeklagte hat Einspruch eingelegt.

    Alles an diesem Absatz ist katastrophal. Seit dem 30. Januar???! Zwei Monate Fahrverbot???! Einspruch??!

    • Successful_Try543@feddit.org
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      3 months ago

      Er wird wohl wegen der 150 Tagessätze (warum das nur im Audio und nicht im Text erwähnt wird, wissen nur die Götter) Einspruch eingelegt haben, nicht bloß wegen des zweimonatigen Fahrverbots.

      • Speiser0@feddit.org
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        3 months ago

        (warum das nur im Audio und nicht im Text erwähnt wird, wissen nur die Götter)

        Es steht im Abschnitt weiter unten.

        (Trotzdem komisch, wieso das nicht schon oben erwähnt wird. Vielleicht Artikelstreckung.)

        • Successful_Try543
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          3 months ago

          Ja genau. 150 Tagessätze entsprech eigentlich genau 5 Netto-Monatsgehältern (Tagessatz = Monatsgehalt /30) abzüglich des Existenzminimums, s. Wikipedia.

  • hsdkfr734r@feddit.nl
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    20
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    3 months ago

    Das Amtsgericht Pforzheim hat mittlerweile auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 150 Tagessätze wegen fahrlässiger Tötung gegen den 78-jährigen Autofahrer erlassen. Außerdem wurde ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.

    Der Angeklagte habe jedoch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Bleibt es dabei, kommt es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

  • gajustempus@feddit.org
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    3 months ago

    “übersehen” ist immer so ein tolles Juristendeutsch für “I drive now. Good luck everybody else!”

  • death_to_carrots@feddit.org
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    3 months ago

    Hot Take: Führerschein läuft aller vier Jahre ab und muss verlängert/erneuert werden mit einer kleinen Fahrprüfung zusammen mit einem Erste-Hilfe-Kurs. Unkosten jeweils einen Tagessatz.