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Der markante Akt wurde von dem britischen Aktivistenkollektiv Led By Donkeys, bekannt für ihre scharfe politische Kunst und das Zentrum für Politische Schönheit, orchestriert.
Die Aktion zielte auf Musks umstrittene Geste während der Amtseinführung von Donald Trump ab.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt, also sind sie wohl auch der Meinung, dass es ein Hitler-Gruss war.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt
Ich glaub ja nicht, dass sie damit weit kommen. Hier ergibt sich doch auf Anhieb in eindeutiger und offenkundiger Weise die Gegnerschaft der Angeklagten zur NS-Ideologie.
Die Kunstfreiheit spielt ja auch noch mit rein:
Gibt genügend durchgeknallte rechte Staatsanwälte die sicher nur darauf warten den “blöden Linken” mal ordentlich gegen den Karren fahren zu können. Auch wenn es vor Gericht am Ende nicht standhalten wird, kann man da vorher einiges an Schikane betreiben (Beschlagnahme aller Elektronik, unzulässige Hausdurchsuchungen, Verursachen von Rechtskosten etc…)
https://www.deutschlandfunk.de/ermittlungen-gegen-zentrum-fuer-politische-schoenheit-das-100.html
Die Zeit hat recherchiert, dass Zschächner einmal 30 Euro an die AfD gespendet habe. Es gibt eine länger werdende Liste von Fällen, in denen man die Einstellung oder die Nicht-Einstellung von Verfahren zwanglos einer rechtsnationalen Gesinnung zuschreiben kann.
“Wir nannten ihn nur den ‘Jura-Nazi’. Wer hat denn den zum Staatsdienst zugelassen. Jemanden, der nur 50% so links ist wie der rechts, würde man nie einstellen. Kleiner Tipp: ‘Kaisertreu’ ist nicht GG-treu”,
Das hier ist auch ein Knaller aus dem Wikipedia-Artikel
Das Wort „Auschwitz“ im Liedtext sei als „sinnbildliche Bezeichnung einer vernichtenden Niederlage“ zu verstehen, „nicht wesentlich anders“ als das Wort „Waterloo“. Die bloße Verwendung der Ortsbezeichnung bedeute keine Zustimmung, kein Bagatellisieren, Gutheißen oder Leugnen der Ereignisse im Vernichtungslager Auschwitz. Einem Gegner ein vergleichbares Schicksal zu wünschen, bedeute auch keine Billigung der NS-Herrschaft, sondern setze „gerade voraus, dass die dem Gegner angesonnene Unbill als Übel begriffen und mithin zumindest grundsätzlich abgelehnt wird.“