Und Lena P.? “Für mich ist die Wahl vom Tisch. Das ist extrem bitter”, sagt sie. Denn sie ist sich sicher: Ihre Stimme wäre so wichtig wie nie zuvor gewesen.
Aber weist du liebe Lena, dass deine Stimme wertlos ist wenn du nicht taktisch wählst? Deine Stimme an eine Kleinpartei wäre verschenkt!
Oder so denkt campact…
Aber mal zu Thema, die Scheiße musste ich durchmachen. Bei der letzten Bundestagswahl kamen die Wahlunterlagen erst gar nicht an, die musste ich dann neu anfordern, und dann kamen sie 2 Tage vor der Wahl an - unmöglich also dass sie rechtzeitig 18 Uhr am Wahltag in der Gemeinde enden würden.
Dieses Jahr kamen sie an aber nach dem Eintrag im Wahlregister kriegt man keine Nachricht, am besten auf elektronischen Weg denn die wird ja erfasst! Laut Antwort der Bundeswahlleiterin kann man da nichts tun: das musste als Gesetz beschlossen werden d.h durch den Bundestag.
Dank dieses Artikels, werde ich mir mal die Mühe machen die geeignete Stelle zu finden für eine Beschwerde. Dieses Mal bin ich zum Glück nicht so weit aber in 4 Jahren sollte ich ungefähr so weit entfernt wie Lena P. sein. Ob das Problem nicht bestehen wird, daran zweifelte ich leider nicht…
Die Frist zur Eintragung war bis zum 03.02. Wenn die Unterlagen erst am 17.02. ankommen, dann wurde wahrscheinlich das Versenden um mindestens eine Woche verpennt.
Wenn die Prozesse das nicht hergeben, dann kann man so eine Wahl nicht überstürzen. Wäre natürlich top, wenn nach der vergeigten Berlinwahl 2021 jetzt auch die BTW 2025 wiederholt werden muss. Das haben Scholz und Merz schon mal gut in die Wege geleitet…
Mein Brief wurde laut Poststempel auch erst am 06.02. versendet, der kam so gerade noch rechtzeitig am 14. an, um ihn am selben Tag wieder zurück nach Deutschland zu schicken. Ein Tag später und es hätte nicht mehr gepasst. Meine zuständige Kommune hat trotz wochenlangen Vorwissens das Ding mal wieder verschleppt, sich schön Zeit gelassen und damit meine Wahlbeteiligung riskiert.
Ich wohne “nur” in Oslo, also nicht so weit weg, aber wie im Artikel beschrieben sehe ich schwarz für viele andere Deutsche im weiter entfernten Ausland.
Das Grundgesetz regelt in Artikel 39 Absatz 1 Satz 4, dass die Neuwahl nach spätestens 60 Tagen passieren muss.
Es kann sein, dass hier die Abwägung (Land hat Regierung/jeder kann wählen) schon durch das Grundgesetz zu Gunsten der Regierung gefallen ist.