Wer bei Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mindestens 80 km/h zu schnell fährt, gilt als Raser. Bei einem Raserdelikt erfolgen zwingend eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe – und ein Führerscheinentzug. Auch das Fahrzeug kann eingezogen werden. Grundsätzlich gilt:
Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren möglich. Bedingte Freiheitsstrafen sind bis zu zwei Jahren möglich.
Fahrausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Für das Wiedererlangen braucht man ein positives verkehrspsychologisches > Gutachten.
Bei Wiederholung ist der Fahrausweis für mindestens zehn Jahre weg.
Drakonisch? Angemessen. Wäre noch die Frage, wie hoch die Geldstrafe ist, aber soweit ich weiß langt die Schweiz da auch ziemlich zu (aber wohl auch nicht nach Einkommen/Vermögen gestaffelt, was immer noch dämlich ist).
Die Bußgelder in der Schweiz sind einkommensabhängig. Aber für Deutsche werden sie auf die in Deutschland fällige Strafe begrenzt. Du bezahlst also so viel, wie du in Deutschland dafür bezahlen würdest.
(laut ADAC Website)
Funfact: Du kannst auch für Verkehrsverstöße in der Schweiz im deutschen Knast landen: https://www.20min.ch/story/gotthard-raser-sitzt-nun-im-gefaengnis-469028405871
Schade und dumm :C Seit wann werden Strafen begrenzt, nur weil die Täter Ausländer sind?
Doof, dass die Schweiz nicht in der EU ist. Sonst würde noch nen Schweizer auf Gleichbehandlung klagen und Recht bekommen. DANN wären die Strafen für alle einheitlich
Drakonische weil der unterworfene Autoraser doch in Ruhe Verkehrstote sammeln können soll. Das ist echte Freiheit.
Guuut. Macht den Typen fertig.