• rumschlumpel@feddit.org
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    2 days ago

    Wer bei Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mindestens 80 km/h zu schnell fährt, gilt als Raser. Bei einem Raserdelikt erfolgen zwingend eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe – und ein Führerscheinentzug. Auch das Fahrzeug kann eingezogen werden. Grundsätzlich gilt:

    Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren möglich. Bedingte Freiheitsstrafen sind bis zu zwei Jahren möglich.

    Fahrausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Für das Wiedererlangen braucht man ein positives verkehrspsychologisches > Gutachten.

    Bei Wiederholung ist der Fahrausweis für mindestens zehn Jahre weg.

    Drakonisch? Angemessen. Wäre noch die Frage, wie hoch die Geldstrafe ist, aber soweit ich weiß langt die Schweiz da auch ziemlich zu (aber wohl auch nicht nach Einkommen/Vermögen gestaffelt, was immer noch dämlich ist).

    • AAA@feddit.org
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      23 hours ago

      Die Bußgelder in der Schweiz sind einkommensabhängig. Aber für Deutsche werden sie auf die in Deutschland fällige Strafe begrenzt. Du bezahlst also so viel, wie du in Deutschland dafür bezahlen würdest.

      (laut ADAC Website)

    • baleanar
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      1 day ago

      Drakonische weil der unterworfene Autoraser doch in Ruhe Verkehrstote sammeln können soll. Das ist echte Freiheit.