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    6 months ago

    Schon damals schrieben wir: Alle IP-Ratings gelten nur für neue Geräte. Ob ein Produkt nach zwei Jahren im Dauereinsatz noch einmal dieselbe Prüfung bestehen würde wie am Anfang, kann keine Norm und kein Prüfverfahren garantieren. Trotzdem implizieren Hersteller immer wieder etwas anderes, wenn sie sich auf den IP-Code beziehen. Zu unvorsichtig sollte man also mit auch mit als wasserdicht beworbenen Handys nicht umgehen. (ll)

    Die Gewährleistung des Händlers ist in Deutschland normalerweise zwei Jahre. D.h. dass Produkte bei normalem Gebrauch die versprochenen Eigenschaften mindestens zwei Jahre behalten sollten. Sonst hat man Anspruch auf Reparatur/Ersatz.

    Selbstverständlich gibt es Normen und Prüfverfahren, die darauf ausgelegt sind, dass man auch Jahre nach dem Dauereinsatz eines Produktes noch die zertifizierten Eigenschaften hat. Sonst gäbe es weder moderne Bauwerke, noch Industrieanlagen.

    • pulsey@feddit.org
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      6 months ago

      Da sich nach 6 12 Monaten die Beweispflicht umdreht, müsste du wahrscheinlich beweisen, dass das Handy nie runtergefallen ist oder so.

      • Saleh@feddit.org
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        6 months ago

        Das ist ein guter Punkt. Das wusste ich noch nicht. Ich habe als Frist 12 Monate statt 6 Moanten gefunden.

        Die Frage wäre, welche Anforderung an den Beweis ein Gericht stellen würde. Reicht es aus, wenn keine sichtbaren Sturzschäden vorhanden sind? Muss das Gerät noch wie neu aussehen?

        Den Beweis für interne Dichtungen kann der Verbraucher schlecht erbringen, weil er dafür das Gerät öffnen müsste, was wiederum den Standard auflöst.