Im Berufungsprozess im Fall Pelicot erhält ein Täter eine höhere Haftstrafe. Er hatte das Urteil aus erster Instanz angefochten - nun muss er allerdings für zehn statt neun Jahre ins Gefängnis. Vor Gericht zeigte er kein Schuldeingeständnis.
Tja.
Ich finde die Berichterstattung zumindest etwas verzerrt, wahrscheinlich um Schadenfreude auszulösen. Die werden in Frankreich ja auch das reformatio in peius Verbot haben,[1] was aus rechtsstaatlichen Gründen auch notwendig ist. Hier hat ja eben auch (!) die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt und deshalb war es überhaupt nur möglich, dass der Angeklagte eine höhere Strafe erhalten hat. So wäre es in D zumindest.
P.S. Fußnote geht irgendwie nicht.
Verbot einer Strafverschärfung in der Rechtsmittelinstanz, wenn der Angeklagte, sein Verteidiger oder die Staatsanwaltschaft zu Gunsten des Angeklagten Rechtsmittel eingelegt haben. ↩︎
Get rekt




