AT setzt Richtervorbehalt durch.

    • quarry_coerce248
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      11 months ago

      Naja in Deutschland ist es nicht nur möglich, sondern passiert regelmäßig, auch ohne Richter.

        • quarry_coerce248
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          11 months ago

          Gerne. Ich hab es vor allem im eigenen aktivistischen Umfeld erlebt, aber Netzpolitik hat das letztens mal zusammengeschrieben:

          https://netzpolitik.org/2023/beschlagnahmte-smartphones-ein-grundrechtseingriff-unbekannten-ausmasses/

          Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums teilt uns immerhin mit, dass in der Asservatenverwaltung in den letzten fünf Jahren etwa 175.000 Mobiltelefone bei knapp 80.000 Straftaten erfasst worden sein. Beim Verdacht auf eine Straftat werden in der Regel also mehrere Geräte beschlagnahmt.

          […]

          Er fordert darum eine zeitliche Frist bei der Durchsuchung von Smartphones: „Es bräuchte eine gesetzliche Frist von einem Monat zur Auswertung, danach muss es zurückgegeben werden.“ Außerdem fehle eine Sanktion, falls die richterliche Bestätigung bei einer Beschlagnahmung nicht eingeholt wird. Denn auch das komme in der Praxis hin- und wieder vor, sagt Theune.

          Beschlagnahmung und Sicherstellung sind zwei verschiedene rechtliche Wege, wie Polizei und Staatsanwaltschaft an Smartphones kommen. Bei letzterem geben es die Betroffenen die Geräte freiwillig heraus. Willigen sie aber nicht ein, kann die Polizei die Geräte beschlagnahmen. Dafür braucht sie eine richterliche Anordnung. Die kann auch nachträglich eingeholt werden, erklärt Theune. Fast immer wird sie gewährt, so seine Erfahrung: „Die ermittlungsrichterliche Kontrolle ist nicht so stark ausgeprägt.“