Klar, richtig fair kann nur eine Regelung mit Bezug auf Vermögen und Einkommen sein.
Der Aufwand, um diese Daten richtig zu erheben (Vermögen beinhaltet auch z.B. Immobilien; Einkommen muss nichts sein, das durch die Lohnsteuer offensichtlich ist) ist vermutlich zu hoch, als dass das jemals eingeführt würde.
Somit wäre als Bezugswert für die Ermittlung von StVO-Bußgeldern vllt der inflationsbereinigte Listen-Neupreis des verwendeten Fahrzeugs geeignet. Mit Mindest- aber ohne Maximal-Bußgeld.
Wobei man dann vermutlich getrennte Formeln für PKW und LKW bräuchte.
Im Sinne von “besser als nichts”.
Wenn man eine Vermögenssteuer erheben würde (was ja international und selbst in der bundesdeutschen Vergangenheit durchaus üblich ist/war), hätte man die Daten zum Vermögen ja schon.
Die USA haben keine wirkliche Vermögenssteuer, sondern eine höhere Grundsteuer:
In den USA ist die Vermögensteuer fast überall abgeschafft worden. Lediglich in einigen Bundesstaaten und Countys (Bezirken) besteht sie noch formal. Das gesamte vermögensbezogene Steueraufkommen der USA speiste sich fast ausschließlich aus der US-amerikanischen Grundsteuer, die dort im Übrigen die zweitwichtigste Einzelsteuer ist.
Es gibt andere Länder die haben da weniger Skrupel. Soweit ich weiß beschlagnahmt z.B. Italien bei bestimmten Verstößen ganze LKW mitsamt Ladung, ganz egal, wem die gehören.
Die eigentliche Strafe ist ja aber der Preis für den Wagen den du dir als nächstes kaufst. Und da werden die mit viel Geld eher zu nem teuren Auto greifen als die mit wenig Geld.
Ist es wirklich so zufällig wer ein teures Auto fährt und wer ein billiges?
Auch ein und dasselbe Auto ist nach ein paar Jahren nur mehr halb soviel wert.
Ist das Fahrzeug geliehen oder geleast, greift die Regelung gar nicht.
Klar, richtig fair kann nur eine Regelung mit Bezug auf Vermögen und Einkommen sein.
Der Aufwand, um diese Daten richtig zu erheben (Vermögen beinhaltet auch z.B. Immobilien; Einkommen muss nichts sein, das durch die Lohnsteuer offensichtlich ist) ist vermutlich zu hoch, als dass das jemals eingeführt würde.
Somit wäre als Bezugswert für die Ermittlung von StVO-Bußgeldern vllt der inflationsbereinigte Listen-Neupreis des verwendeten Fahrzeugs geeignet. Mit Mindest- aber ohne Maximal-Bußgeld.
Wobei man dann vermutlich getrennte Formeln für PKW und LKW bräuchte. Im Sinne von “besser als nichts”.
Wenn man eine Vermögenssteuer erheben würde (was ja international und selbst in der bundesdeutschen Vergangenheit durchaus üblich ist/war), hätte man die Daten zum Vermögen ja schon.
Spaßfakt: Vermögenssteuer wurde in Deutschland bis 1997 erhoben, bis das Verfassungsgericht entschieden hat, dass sie tendenziell zu niedrig war. Und das haben nicht nur CxU und verbockt, sondern auch SPD und Grüne. https://de.wikipedia.org/wiki/Vermögensteuer_(Deutschland)#Aussetzung_der_Steuererhebung_im_Jahr_1997
Jep und seit dem ist die Ausrede “Das ist viiiiiel zu kompliziert, das können wir nicht einführen”. Selbst die Amis haben sowas. Man man man
Die USA haben keine wirkliche Vermögenssteuer, sondern eine höhere Grundsteuer:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vermögensteuer
Doch, denn der Vermieter wird das Geld für die Karre wiederhaben wollen.
Bei geliehenen Fahrzeugen wird dieses spätestens nach 14 Tagen an seinen Besitzer zurückgegeben
Das ist ja blöd. Ist das überall so oder nur in Österreich? Hoffentlich wird der Wert des Fahrzeugs trotzdem dem Fahrer in Rechnung gestellt.
Das ist die Regelung in Österreich
Es gibt andere Länder die haben da weniger Skrupel. Soweit ich weiß beschlagnahmt z.B. Italien bei bestimmten Verstößen ganze LKW mitsamt Ladung, ganz egal, wem die gehören.
Die eigentliche Strafe ist ja aber der Preis für den Wagen den du dir als nächstes kaufst. Und da werden die mit viel Geld eher zu nem teuren Auto greifen als die mit wenig Geld.