• FranckRaisch@ruhr.social
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    3 days ago

    @redd na so schwer ist das nicht: Angestellte zahlen 1% ihres Jahreseinkommens pro 10 kmh Geschwindigkeitsüberschreitung. Max 5% pro Vergehen. Wer mehr als 50 kmh zu schnell ist, darf den Führerschein für immer abgeben und die Prüfung neu machen. Auto dann einziehen. Eigentümer zahlen 1% des EBITDA ihres Betriebes. Wer auf der Forbesliste steht (auch auf Platz 100) zahlt 1 Million pauschal pro 10 kmh. kein Problem. Die Grösse des Autos sagt nichts über Fahrfehler aus.

    • redd
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      3 days ago

      Keiner deiner Vorschläge lässt sich von der Polizei ermitteln. Es müssten Gerichte, Finanzamt usw. einbezogen werden.

      Mein Zielbild für einen effizienten Staat wäre es, die Bürokratie zu vereinfachen, nicht zu verkomplizieren.

      Daher möchte ich deine Vorschläge nochmal rösten:

      Angestellte zahlen 1% ihres Jahreseinkommens pro 10 kmh Geschwindigkeitsüberschreitung

      1. Angestellt ja/nein: Das lässt sich nur aufwendig in einem Gerichtsverfahren klären
      2. Jahreseinkommen: Lässt sich frühestens am Jahresende ermitteln, praktisch erst nach der Steuererklärung, die im Zweifel erst nach 4 Jahren eingereicht werden muss und dann kommt noch die Bearbeitungszeit des Finanzamtes dazu. Bei widersprochenen Steuerbescheiden kann das ganze auch noch länger in die Verlängerung gehen. Zudem gibt es noch zwei weitere Probleme:
      • Gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern: Zahlt eine Hausfrau höhere Strafen, weil Ihr Mann das Ehegatten-Splitting nutzt?
      • Vermögende mit geringer Anstellung: Sehr vermögende Bürger, die aufgrund Ihres großen Vermögens nicht auf ein gutes Einkommen angewiesen sind, aber trotzdem geringfügig Beschäftigt sind, würden unverhältnissmäßig wenig Strafe bekommen. Ich frage mich, was eigenltich deine Intention ist, oder ob du dir darüber keine Gedanken gemacht hast?

      Eigentümer zahlen 1% des EBITDA ihres Betriebes

      Eigentum lässt sich auch erst in einem aufwendigen Gerichtsverfahren klären. Das EBITDA erst nach dem Jahresabschluss.

      Wer auf der Forbesliste steht (auch auf Platz 100) zahlt 1 Million

      Die Forbesliste ist geschätzt von einem US-amerikanischem Privatunternehmen. Meiner Meinung nach sollte sich keinesfalls ein souveräner Staat bei der Strafberechnung auf ein ausländisches Privatunternehmen stützen.

      Weiterhin wäre dann immernoch eine Lücke für reiche Privatiers, Aktionäre, Vemieter usw.

      • FranckRaisch@ruhr.social
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        3 days ago

        @redd zunächst mal: in Skandinavien ist das alles schon umgesetzt und funktioniert tadellos. In Deutschland schickst du nach einem Delikt die letzte Steuererklärung zur Polizei da sind alle Infos drauf. Das Ehegattensplitting kommt nicht zur Anwendung. Der Anteil der Partner steht ja irgendwo. Forbesliste war beispirlhaft-es gilt die Liste der 100 reichsten Deutschen. EBIDTA wird im Rechenschaftsbericht jedes Unternehmens einmal im Jahr bestimmt und meist veröffentlicht.

        • redd
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          3 days ago

          meiner Meinung nach sehr unfair, weil die arbeitende Bevölkerung hart bestraft wird, während die Vermögenden Ihre Einkommen klein rechnen können

            • redd
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              3 days ago

              für mich absolut nicht fair, wenn Lohnarbeit bestraft wird, aber z.B. Erben nicht

              • FranckRaisch@ruhr.social
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                3 days ago

                @redd das ist Kapitalismus und ist jetzt schon überall so. Auch Gesetze gelten nur für Arme. Die reichsten 5% sind vollkommen befreit davon. Das ist unfair. Aber in meinem Beispiel verliert jeder Raser zu seiner Geldbusse ab +50kmh nicht nur den Führerschein sondern auch sein Auto. Das finde ich verhältnismässiger als das heutige System.

                • redd
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                  3 days ago

                  Für mich ist es keine erstrebenswerte Zukunft, wenn Arme unterdrückt werden und am sozialen Aufstieg behindert werden. Wenn jemand arm, jung und fleißig ist und sich durch vernünftige Bildung und Ehrzeiz einen guten Job verschafft, stellen die von dir vorgeschlagenen jahreseinkommensbasierten Strafen ein unkalkulierbares Risiko dar.