• rumschlumpel@feddit.org
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    32
    ·
    4 months ago

    Im Gegensatz zur Bedienung des dicken Touchdisplays, das die meisten modernen Autos eingebaut haben, um grundlegende Funktionen des Fahrzeugs zu steuern. Offensichtlich.

    • trollercoaster@sh.itjust.works
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      8
      ·
      4 months ago

      For built-in touch displays, the same applies. I don’t understand why they aren’t banned for controlling essential functions anyway.

  • AntonMuster
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    6
    ·
    4 months ago

    (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

    1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
    2. entweder
      a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
      b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

    Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

    Also ich sehe wo die Interpretation herkommt, würde aber schon sagen, dass es vom Gesetzgeber anders gemeint ist. Aufpassen würde ich als Verkehrsteilnehmer (ja auch Fahrradfahrer) jetzt auf jeden Fall wenn ich eine Smartwatch trage.

    • trollercoaster@sh.itjust.works
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      11
      ·
      4 months ago

      Auch für die Bedienung eingebauter Touchscreens haben schon Leute (zu Recht) ein Knöllchen kassiert. Die Dinger kann man nicht bedienen, ohne hinzugucken, und haben im Auto nichts verloren, wenigstens nicht zum Steuern von essentiellen Funktionen, die man während der Fahrt schalten können muss.

      Warum Autos, die solchen Mist haben, überhaupt zugelassen werden, ist mir ein Rätsel.

      • AntonMuster
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        1
        ·
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        4 months ago

        Auch für die Bedienung eingebauter Touchscreens haben schon Leute (zu Recht) ein Knöllchen kassiert.

        Die sind explizit ausgenommen also kann es schon mal nicht zu Recht (im Sinne von in Übereinstimmung mit dem Gesetz) sein. Edit: Quatsch erzählt

        Die Dinger kann man nicht bedienen, ohne hinzugucken, und haben im Auto nichts verloren, wenigstens nicht zum Steuern von essentiellen Funktionen, die man während der Fahrt schalten können muss.

        Warum Autos, die solchen Mist haben, überhaupt zugelassen werden, ist mir ein Rätsel.

        Zustimmung.