Berlin. Nach einer Schüler-Demonstration gegen die Wehrpflicht in Berlin ermittelt die Polizei gegen einen jungen Mann wegen des Verdachts der Verleumdung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).
Der 18-jährige Beschuldigte trug demnach am Donnerstagmittag während der Demonstration ein Plakat mit der Aufschrift: „MERZ LECK EIER“. Die Polizei beschlagnahmte das Plakat und leitete Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ ein, wie ein Polizeisprecher sagte.



Inwiefern ist das, was auf dem Plakat stand, eine Tatsache, die behauptet oder verbreitet wird?
Klingt wie ein unvollständiges Zitat des §188 StGB “Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung”. Die zielen also wahrscheinlich auf die Beleidigung, aber selbst wenn nicht, wie sie nachweisen wollen das “die Tat geeignet [ist], sein [Merz] öffentliches Wirken erheblich zu erschweren” bleibt sowieso fraglich. Da überhaupt auch nur einen Anfangsverdacht zu behaupten ist halt schon… gewagt.
Es geht ja nicht darum, ob es Erfolg hat. Es geht darum, den frenchen Pöbel zu schikanieren.
Merz muss das ja nicht selber zahlen. Das ist Gängelei auf Kosten der Steuerzahler.
Aber nicht doch. Das dient “zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität”.
Ohne Witz. Der Paragraf wurde mit dem “Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” so gefasst. https://dejure.org/gesetze/StGB/188.html
Die Ironie ist wie schlechter Met: vorne kurz süß, dann widerlich bitter im Abgang.
Tja. Das sind so Sachen, die mich zur amerikanischen Free-Speech-Attitüde bekehrt haben. Trotz aller Heuchelei von Rechts. Und wenn schon Heuchelei von Rechts, dann ist mir eine, die die Polizei zurückpfeift lieber, als… Naja…
Merz muss es nicht Mal direkt anweisen. Offensichtlich macht die Polizei das von sich aus.
Stimmt.
Die zahlen das aber auch nicht selbst
Die einzig logische Erklärung ist dass der Polizist Zeuge dessen wurde, oder nicht?
Zeuge wovon? Es ist im Imperativ formuliert, also ist es eine Aufforderung, keine Behauptung einer Tatsache.
Genau, und der Polizist muss ja einen Grund gehabt haben, das anders zu interpretieren. Vielleicht ist der Grund, dass er Zeuge dessen wurde, was er verstanden hatte.
War nur ein dummer Witz, der sich eh erübrigt hat, weil laut anderen Quellen der Tatbestand “Beleidigung” sein soll.
Vielleicht hat Merz umgehend reagiert?
Das passt eher auf einige Aussagen von Merz über andere zu. Nur war das nicht auf Einzelpersonen bezogen. Leider wird Hetze und Lügen im Amt nicht so verfolgt.