Ist ja aktuell viel Kacke am Dampfen rund um die Wagenknecht. Politische Machtkampfdiskussion beiseite, kann mir jemand das mit dem Fraktionsstatus bei der Linken erklären? Im Moment hört man ja viel, dass sie den verliert weil sie zu wenig Mitglieder hätte. Deswegen werden jetzt die Abtrünnigen aufgefordert ihre Mandate abzugeben, damit andere von der Linken nachrücken können. Aber ich dachte die Linke sitzt nur deshalb ‘in Fraktionsstärke’ im Bundestag, wegen der drei Direktmandate. Ansonsten waren die doch ein 5% Rohrkrepierer. Warum verlieren die Abweichler nicht automatisch ihr Mandat? Die haben ihren Sitz doch sowieso nicht weil sie gewählt worden wären. Bzw. wenn die drei Direktmandate zu den Abweichlern gehören, warum fliegt nicht der Rest raus? Wo ist das mit dem Einzug in Fraktionsstärke hin, wenn es nicht mal mehr eine Fraktion ist?

Dass Leute mit Direktmandat nicht fliegen können sehe ich ja ein, aber ich dachte die anderen Sitze sind an die Partei gebunden?

Und wieso rücken Linke nach wenn ehemals-aber-jetzt-nicht-mehr-Linke ihr Mandat abgeben? Rückt doch auch kein AfDler nach, wenn einer aus der CDU geht

  • d_k_bo@feddit.de
    link
    fedilink
    arrow-up
    4
    ·
    8 months ago

    Ich glaube, man muss grundlegend zwischen 3 Dingen unterscheiden: Mandat, Parteimitgliedschaft & Fraktionszugehörigkeit.

    Das Mandat wird entweder als Direktmandat oder über eine Landesliste erlangt. Für beides ist eine Parteimitgliedschaft nicht erforderlich, d. h. man muss nicht zwingend Mitglied sein, um auf der Liste zu stehen und gewählt zu werden. Man kann auch nicht von der aufstellenden Partei „gefeuert“ werden.

    Eine Partei ist erstmal nur ein Zusammenschluss von Personen mit ähnlichen politischen Interessen. Oft gibt es aber parteinahe Strukturen wie Fraktionen, Stiftungen, Jugenorganisationen, Hochschulgruppen etc.

    Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten mit ähnlichen Zielen. Im Bundestag genießen diese gewisse Rechte, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Fraktion_(Bundestag)

    Wenn jemand eine Fraktion verlässt, muss er nicht zwingend die Partei verlassen. Wenn jemand eine Partei verlässt muss er nicht zwingend sein Mandat aufgeben. Wahrscheinlich wird die Partei aber diesen Abgeordneten zur nächsten Wahl nicht mehr aufstellen.

    (Ich bin kein Jurist, Politologe o. ä. Das beruht alles auf meinem Oberstufenwissen & eigenen Recherchen)

    • EunieIsTheBus@feddit.deOP
      link
      fedilink
      arrow-up
      3
      ·
      8 months ago

      Danke für die ausführliche Antwort! Also im Grunde wähle ich dann doch gar nicht eine Partei mit meiner Zweitstimme sondern eine Rangliste, die von einer Partei vorgeschrieben wurde. Also eigentlich müsste ich mir diese Listen vorm Wählen ansehen, weil es ja doch wieder eine Personenwahl ist? (Nur dass ich nicht wie bei Kommunalwahlen Leute streichen kann, sondern entweder die Liste nehme wie sie ist oder was anderes wähle?)

      • d_k_bo@feddit.de
        link
        fedilink
        arrow-up
        4
        ·
        edit-2
        8 months ago

        Grundsätzlich hast du da absolut Recht. In der Realität schließen sich aber so gut wie alle, die auf der Liste stehen, zu einer Fraktion zusammen und stimmen dann gemeinsam mit der Fraktion.

      • Ardor von Heersburg
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        ·
        8 months ago

        Um zu der anderen Antwort noch was hinzuzufügen:

        Dass man die Listen nicht beim Wählen selber sieht ist nen bisschen die Eigenheit von Bundestagswahlen. Dass macht die Wahl einfacher/zugänglicher aber versteckt halt auch ein bisschen wie das System funktioniert.

        Bei einigen Landtags (und insbesondere bei Stadtrats) Wahlen ist dass anders. Da hat man dann auf seinem Stimmzettel die vollständige Liste stehen und es gibt sogar Möglichkeiten diese „umzusortieren“ (was sich dann kumulieren bzw. panaschieren nennt).

  • Gieselbrecht@feddit.de
    link
    fedilink
    arrow-up
    3
    ·
    8 months ago

    Die entsprechenden MdBs sind alle über die Landesliste der LINKEN gewählt worden. Wenn man das Mandat aufgibt oder stirbt, rückt automatisch erstmal die erste Person auf der Landesliste nach, die vorher nicht gewählt wurde, und maßgeblich ist natürlich die Liste, über die die ausscheidende Person damals eingezogen ist - also die Liste der LINKEN. Das Mandat ist “frei” und nicht an die Parteizugehörigkeit gebunden (auch bei der Aufstellung der Liste können Kandidat:innen berücksichtigt werden, die nicht der Partei angehören - solange die entsprechende Delegiertenversammlung sie auf die Liste wählt natürlich). Daher fliegen die Wagenknechte jetzt nicht automatisch aus dem Bundestag.

    Die Fraktionsstärke hat damit zu tun, dass DIE LINKE bei der letzten Wahl knapp unter 5% lag. Die drei Direktmandate heben aber die 5%-Hürde auf, sodass man mit dem entsprechenden Zweitstimmenanteil gemäß der Verteilungsformel in den Bundestag einzieht. Hätte DIE LINKE drei Direktmandate, aber nur 1% der Zweitstimmen erreicht, hätte sie zwar immer noch Listenmandate erreicht, aber weniger als bei 4,9% und daher hätte es keine Linskfraktion, sondern eben nur eine Gruppe gegeben.

    • EunieIsTheBus@feddit.deOP
      link
      fedilink
      arrow-up
      3
      ·
      8 months ago

      Achso. Dann war der Fraktionsstatus unabhängig davon, dass sie über diese drei Mandateklausel reinkamen wie das in den Medien immer rüberkam… und die Personengrenze des Fraktionsstatus ist auch nicht einfach die Anzahl Leute der 5% Hürde sondern einfach ne andere willkürliche Zahl. (Hat sich da echt einer hingesetzt und so ein Szenario wie jetzt mit der Linke im Kopf gehabt, als der die Grenze festgelegt hat?)

      • Gieselbrecht@feddit.de
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        ·
        8 months ago

        Ja so ziemlich. Bei gleichen Zweitstimmen aber nur 2 Direktmandaten wären halt auch nur diese beiden Abgeordneten eingezogen und es hätte natürlich auch keine Fraktion gegeben.

        Naja wie hoch genau die Anzahl ist, kann ich dir nicht sagen. Aber vermutlich hat DIE LINKE wegen Ausgleichsmandaten mehr als 5% der Sitze der regulären Größe des Bundestags - vielleicht bezieht sich die Grenze ja darauf.

  • Thoralf Will
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    ·
    8 months ago

    So funktioniert aber der Bundestag nicht. Wer drin ist, ist drin. Egal wie. Ob du da die Partei wechselst oder austrittst, spielt keine Rolle.

    Der Fraktionsstatus bestimmt sich aus der Anzahl der Mitglieder. Hast du genug, ist es eine Fraktion. Zu wenige und du bekommst nur Gruppenstatus. Die Größe einer Fraktion bestimmt sich aus der Geschäftsordnung.