Die Berner Behörden entziehen Sporttrainer Michael Geissbühler (77) den Führerschein, weil er während eines Tests wenige Sekunden eingenickt ist. Lappen weg – ein Phänomen, das in der Schweiz immer mehr ältere Menschen betrifft.
Sehr gut, soll er in Zukunft eben den exzellenten ÖV der Schweiz nutzen, und keine Clownsparteien wie die SVP mit Ölbert Rösti wählen, die ihn verschlechtern wollen
Mir bewusst, aber sbb hat strenge vorlagen was Partner GA betrifft. Ein Auto kann auch z.b. mit Nachbarn geteilt werden. Generell sind die Damen mit miesen AHV, solche ohne Ehemänner.
Zumindest das mit dem ÖV macht er wohl. Nur ist er mit diesem nicht mehr so schnell und flexibel und kann dadurch nicht mehr für seine Enkel unter der Woche Mittag kochen. Es ist also mit dem Verlust der Fahrerlaubnis trotz in der Schweiz gutem ÖV ein Verlust an sozialer Teilhabe verbunden.
Er ist Rentner. Für mich klingt das nach einer Tränendrüsenstory warum die Behörde böse ist. Ansonsten könnte er das ja mit konkreten Zahlen unterlegen
Dass man mit dem ÖV vor allem, wenn man umsteigen muss, nicht so schnell und, da er an Fahrpläne gebunden ist, so flexibel ist wie mit dem eigenen PKW sollte eigentlich einleuchten.
Dass die Öffis in der Schweiz deutlich besser funktionieren als in Deutschland hab ich nicht in Abrede stellen wollen. Dennoch hat man den (Fuß)-Weg zur Haltestelle, die Zwischenhalte und den Weg von der Endhaltestelle zum Ziel, die Zeit kosten, die man mit dem eigenen PKW nicht braucht.
Denke der Hauptaspekt sollte nicht die Zeitersparnis sein die man persönlich mit dem PKW meistens hat. Sondern das Interesse der Allgemeinheit nicht überfahren zu werden.
Sollte jemand sich als nachweisbar gesundheitlich beeinträchtigt erweisen, muss die persönliche Freiheit gegen das Wohl der Allgemeinheit abgewogen werden. In dem Fall völlig richtig entschieden wie ich finde.
Das Leben und die Gesundheit derer, die er überfahren kann, wenn er ohne Vorwarnung hinterm Lenkrad einschläft, wiegt halt schwerer, als seine uneingeschränkte soziale Teilhabe.
Ja, das ist selbstverständlich richtig. Nur ist ein Test, der daraus besteht 40 Minuten in Finsternis ohne jeglichen weiteren Reizen ausgesetzt zu sein still herumzusitzen, halt nicht wirklich mit einer Autofahrt bei Nacht vergleichbar und als Kriterium demnach zu streng, was auch im Artikel so kritisiert wird.
Bei dem Test geht es nicht darum, eine Nachtfahrt mit dem Auto möglichst realistisch nachzustellen, sondern reproduzierbar eine Anfälligkeit für Sekundenschlaf nachzuweisen.
Andere Untersuchungen, die in Fahrtauglichkeitstests vorkommen, haben auch mit dem Fahren selbst wenig zu tun, weisen aber Dinge nach, die zum Fahren notwendig sind.
Keine Ahnung, wie genau das in der Schweiz geregelt ist, aber eine Liste der Dinge, die in Deutschland über die Fahrtauglichkeit entscheiden, findest Du hier. (weiterblättern für mehr Details wie die Untersuchungen aussehen) Schlafapnoe ist da übrigens auch gelistet, da ist man tauglich “unter geeigneter Therapie und wenn keine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt” und muss sich spätestens alle 3 Jahre untersuchen lassen.
Beim dritten Lesen hab ich jetzt auch gemerkt, dass er wegen seiner diagnostizierten Schlafapnoe überhaupt erst zum Test erscheinen musste und nicht jeder Ü75 den Test machen muss.
Edit: Unter “Tagesschläfrigkeit” würde ich aber etwas Anderes verstehen als das, was in dem erwähnten Test überprüft wird. Aus meiner Erfahrung mit Leuten, die an Schlafapnoe leiden, weiß ich, dass die einnicken, sobald sie sich für 5 Minuten hinsetzen ungeachtet, ob es dunkel oder hell ist. Das hat mit Sekundenschlaf recht wenig zu tun.
Sehr gut, soll er in Zukunft eben den exzellenten ÖV der Schweiz nutzen, und keine Clownsparteien wie die SVP mit Ölbert Rösti wählen, die ihn verschlechtern wollen
Der ÖV ist exzellenten, aber 800CHF im Jahr (oder 80/monat), ist kein Deutschlandticket. Und das gilt nur für die Nordschweiz.
Ganz im Ernst, mit Schweizer Gehältern tut das GA auch nicht weh. Ein Auto ist ähnlich teuer
Es gibt genügend Rentnerinnen mit viel zu tiefen AHV…
Und die können sich dann ein Auto&Instandhaltung leisten?
Ein Auto kann man teilen, ein GA nicht.
Zwei GA kann man unabhängig voneinander benutzen, ein Auto nicht.
Und die Partnerkarte ist ebenfalls günstiger.
Mir bewusst, aber sbb hat strenge vorlagen was Partner GA betrifft. Ein Auto kann auch z.b. mit Nachbarn geteilt werden. Generell sind die Damen mit miesen AHV, solche ohne Ehemänner.
Zumindest das mit dem ÖV macht er wohl. Nur ist er mit diesem nicht mehr so schnell und flexibel und kann dadurch nicht mehr für seine Enkel unter der Woche Mittag kochen. Es ist also mit dem Verlust der Fahrerlaubnis trotz in der Schweiz gutem ÖV ein Verlust an sozialer Teilhabe verbunden.
Er ist Rentner. Für mich klingt das nach einer Tränendrüsenstory warum die Behörde böse ist. Ansonsten könnte er das ja mit konkreten Zahlen unterlegen
Dass man mit dem ÖV vor allem, wenn man umsteigen muss, nicht so schnell und, da er an Fahrpläne gebunden ist, so flexibel ist wie mit dem eigenen PKW sollte eigentlich einleuchten.
Bei einem 15-30 Minutentakt ist man eigentlich ziemlich flexibel. Umstiege gehen dank ITF ebenfalls schnell
Dass die Öffis in der Schweiz deutlich besser funktionieren als in Deutschland hab ich nicht in Abrede stellen wollen. Dennoch hat man den (Fuß)-Weg zur Haltestelle, die Zwischenhalte und den Weg von der Endhaltestelle zum Ziel, die Zeit kosten, die man mit dem eigenen PKW nicht braucht.
Denke der Hauptaspekt sollte nicht die Zeitersparnis sein die man persönlich mit dem PKW meistens hat. Sondern das Interesse der Allgemeinheit nicht überfahren zu werden.
Sollte jemand sich als nachweisbar gesundheitlich beeinträchtigt erweisen, muss die persönliche Freiheit gegen das Wohl der Allgemeinheit abgewogen werden. In dem Fall völlig richtig entschieden wie ich finde.
Das sehe ich auch so. Es ist nur fraglich, ob der Test nicht vielleicht etwas zu streng ist.
Als Rentner hat man bekanntlich akuten Zeitmangel
Das Leben und die Gesundheit derer, die er überfahren kann, wenn er ohne Vorwarnung hinterm Lenkrad einschläft, wiegt halt schwerer, als seine uneingeschränkte soziale Teilhabe.
Ja, das ist selbstverständlich richtig. Nur ist ein Test, der daraus besteht 40 Minuten in Finsternis ohne jeglichen weiteren Reizen ausgesetzt zu sein still herumzusitzen, halt nicht wirklich mit einer Autofahrt bei Nacht vergleichbar und als Kriterium demnach zu streng, was auch im Artikel so kritisiert wird.
Bei dem Test geht es nicht darum, eine Nachtfahrt mit dem Auto möglichst realistisch nachzustellen, sondern reproduzierbar eine Anfälligkeit für Sekundenschlaf nachzuweisen.
Andere Untersuchungen, die in Fahrtauglichkeitstests vorkommen, haben auch mit dem Fahren selbst wenig zu tun, weisen aber Dinge nach, die zum Fahren notwendig sind.
Keine Ahnung, wie genau das in der Schweiz geregelt ist, aber eine Liste der Dinge, die in Deutschland über die Fahrtauglichkeit entscheiden, findest Du hier. (weiterblättern für mehr Details wie die Untersuchungen aussehen) Schlafapnoe ist da übrigens auch gelistet, da ist man tauglich “unter geeigneter Therapie und wenn keine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt” und muss sich spätestens alle 3 Jahre untersuchen lassen.
Beim dritten Lesen hab ich jetzt auch gemerkt, dass er wegen seiner diagnostizierten Schlafapnoe überhaupt erst zum Test erscheinen musste und nicht jeder Ü75 den Test machen muss.
Edit: Unter “Tagesschläfrigkeit” würde ich aber etwas Anderes verstehen als das, was in dem erwähnten Test überprüft wird. Aus meiner Erfahrung mit Leuten, die an Schlafapnoe leiden, weiß ich, dass die einnicken, sobald sie sich für 5 Minuten hinsetzen ungeachtet, ob es dunkel oder hell ist. Das hat mit Sekundenschlaf recht wenig zu tun.
Mit oder ohne CPAP-Therapie?
Ohne. Mit dem Tragen der Atemmaske war es damit vorbei.
Gut, aber dann müssen wir glaube ich nicht darüber diskutieren dass die nicht therapierten Fahruntüchtig sind