Haha, Heidelberger Polizei. Mit den Vögeln hatte ich schon paar mal Kontakt. Einmal erzählten sie mir an einer zugeparkten Einmündung eines Rad/Fußwegs, dass dort keine Einmündung sei. Außerdem wüssten die Kinder der nahe gelegenen Schule, dass man nicht einfach über eine Straße rennen kann. Würden sie angefahren, wären sie selbst Schuld. Zum Abschied wünschten sie mir “einen schönen Tag - oder doch nicht”.
Ich trau Heidelberger Polizist*innen zu, dass sie noch mal über eine vom Auto überfahrene Person drüberfahren, um eine Lektion zu erteilen.
Sie machen auch immer wieder gerne Schwerpunktkontrollen von Radfahrern “zur Sicherheit”, wo sie dann Hundert Radler anhalten und solange suchen, bis sie was am Rad finden das nicht der Vorschrift entspricht.
Von solchen aktiven Kontrollen für Autofahrer im Berufsverkehr hab ich dagegen noch nie was gehört.
Das sind die klassischen Formulierungen eines Verkehrsunfallberichts der Polizei. Die Schreibweise rührt aus dem Behördendeutsch sowie der streng “objektiven” Formulierungen her. Es darf aus diesen Berichten grds keine Bewertung herausgelesen werden (Völlige Objektivität gibt es natürlich nicht, aber ich denke Ihr wisst was gemeint ist).
Dieser Textteil entspricht dem sogenannten “mutmaßlichen Unfallhergang”. Hier wird nun durch den Berichtsschreiber seine Einschätzung des Sachverhalts nach allen bisherigen Erkenntnissen verfasst. Also eine Art subjektive Einschätzung, möglichest objektiv geschrieben.
Es kann also sein, dass bei diesem Verkehrsunfall durch den PKW-Fahrer behauptet worden ist, dass der E-Scooter-Fahrer ihm auf die Haube gesprungen sei. Dies ist zwar offensichtlich Quatsch, es gibt aber keine Beweise, die das Gegenteil belegen können. Also wird lediglich die Grundsituation geschildert:
(Skizzenhaft also) 01 fährt an Kreuzung heran. Bevorrechttiger 02 fährt von rechts an selbe Kreuzung. Es kommt zum Zusammenstoß 02 wird leicht verletzt, 01 bleibt unverletzt. An beiden Fahrzeugen entsteht Sachschaden.
In der späteren Bewertung des Sachverhalts durch Staatsanwaltschaft und Gericht sowie etwaige Sachverständige, wissen das natürlich alle einzuordnen. Dennoch dürfen grds die Äußerungen der Beteiligten durch die Polizei nicht einfach abgetan werden.
Vermutlich ist (wie bei der Lokalpresse üblich) die Pressemitteilung der Polizei kopiert und unbearbeitet veröffentlicht worden. Wenn man mit Behörden/Juristen-Deutsch nicht vertraut ist, klingt dass dann alles etwas Banane. Hat aber schon alles seinen Grund. Als gewöhnter Leser weiß man schon sehr genau was die Formulierungen zu bedeuten haben :)
„auf die Motorhaube aufgeladen“ ist fast noch besser
Soso, der Jugendliche landete auf der Motorhaube?? Na dann ist die Schuldfrage ja direkt geklärt! Ich hoffe, dem Auto geht es gut und es kann dieses traumatische Event verarbeiten!
Was hättest du denn gesagt, wenn er unter der Haube gelandet wäre? 😁
Ein weiterer Beweis, dass Deutschland dank Fdp nur eine Kopie von Amerika in etwas sozialer ist.
Vielleicht hinter der A-Säule versteckt. Ich hab auch mal fast einen Typ auf nem E-Scooter umgenietet, als der über nen Fußgängerüberweg gebrettert ist.
Wenn du in einen Kreisverkehr einfährst, solltest du aber schon vorher nach links schauen.
Und dabei auch nicht alles ausblenden, was kein Auto ist.Natürlich. Bringt halt nix, wenn jemand hinter der A-Säule verschwindet. Da verstecken sich mitunter ja auch andere Autos.
Wenn so ein Dulli, in meinem Fall, einfach über den Überweg heizt mit 20 Sachen, braucht er sich nicht wundern, wenn er mal umgefahren wird. Nicht umsonst heißt es Fußgängerüberweg. Dort müssen auch Radfahrer absteigen, damit man überhaupt ne Chance hat zu reagieren.
Natürlich. Bringt halt nix, wenn jemand hinter der A-Säule verschwindet. Da verstecken sich mitunter ja auch andere Autos.
Und dann hört deine Verantwortung als Fahrzeugführer auf??
Jungejunge, dass der Führerschein nach der Fahrprüfung einfach ewig gilt ist ein Unding. Und erlaubt, dass solche Ansichten sich verfestigten, bis mal was passiert.
Natürlich nicht. Aber das sagt ja auch niemand. Aber schön, dass du ja offenbar schon ne Meinung hast da spare ich mir sinnlose Diskussionen.
Radfahrer müssen da übrigens nicht absteigen.
Wenn der Überweg Teil eines Fuß-/Radwegs oder eines Fußwegs (Radfahrer frei) ist, dürfen sie drüberfahren.
Wenn er Teil eines reinen Fußwegs ist, dürfen sie schon vorher gar nicht drauf fahren.
Den Unterschied wirst du aus dem Auto raus natürlich nicht sehen.Nur Vorfahrt haben sie bei der Überquerung nicht. Die müssen sie den Autos gewähren, weil der Zebrastreifen nur Fußgängern Vorrang gibt.
Allerdings hält jeder Autofahrer der dich als ankommenden Radfahrer sieht, eh von selbst an.
Und viele ärgern sich dabei dann über das “verkehrswidrige” Verhalten, weil die Regel niemand kennt.
Genauso wie sich Autofahrer immer gerne darüber aufregen, dass Radfahrer nicht auf dem Radweg fahren. Weil sie aus dem Auto raus nicht sehen, dass das eigentlich ein Gehweg (Radfahrer frei) ist, und auch nicht wissen, dass Radfahrer auf so einem Weg nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürften.Nur Vorfahrt haben sie bei der Überquerung nicht. Die müssen sie den Autos gewähren, weil der Zebrastreifen nur Fußgängern Vorrang gibt
HLI
Ich persönlich fahre aber auch immer auf der Straße, einfach weil es keine durchgehenden Radwege gibt. Was bringen mir die 200m Radweg, wenn ich dann eh wieder auf der Straße fahren muss.